HOAI 2013 erschienen

18.07.2013 23:07

Nach Beschluss im Bundesrat und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist die HOAI 2013 seit 17. Juli 2013 in Kraft. Ein ausgewogener Kompromiss zeichnet sich dadurch aus, dass keine der beiden Partner gänzlich zufrieden ist : 

Aus der Sicht der Ingenieure ist zu begrüßen, dass Honorare nicht proportional sondern mit einer stärkeren Gewichtung auf Bauvorhaben mit geringerem Bauumfang erhöht werden. Wünschenswert wäre gewesen, in den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen die Örtliche Bauüberwachung nicht als Besondere Leistung zu führen sondern als Grundleistung zu verankern. Bei Umbauzuschlägen heißt es nun wieder umdenken. 

Für die Auftraggeber bedeutet die neue Honorarverordnung in erster Linie erhöhte finanzielle Belastungen bei ohnehin angespannter Haushaltslage. 

Und für alle gemeinsam : Studium der neuen Inhalte, .... neue Formblätter, neues Berechnungsprogramm.


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