eine sensible städtebauliche Situation und Vorgaben aus dem Denkmalschutz gaben den Rahmen für die Gestaltung der Parkflächen als DoB-Fläche vor;
eine Abgrenzung zu Privatflächen wie auch eine Abpflanzung gegen den öffentlichen Raum sollen die Nutzung als Parkfläche im Stadtbild nicht vordergründig erscheinen lassen
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